Die Ummeldung ist der Teil des Umzugs, der sich nicht delegieren lässt. In Basel-Stadt hat sie eine Eigenheit, die viele erst am Schalter erfahren: Ohne die administrative Wohnungsnummer geht gar nichts – und die steht nicht auf jedem Mietvertrag.
Die 14-Tage-Frist
Wer innerhalb des Kantons Basel-Stadt umzieht oder neu zuzieht, muss sich innert 14 Tage ab Umzug melden. Die Frist beginnt mit dem Einzug, nicht mit der Vertragsunterzeichnung, und sie ist keine Empfehlung: Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Gesetz.
Praktisch heisst das: Der Umzugstag selbst ist meist zu voll dafür. Planen Sie die Meldung für die Woche danach ein und erledigen Sie sie online, solange die Unterlagen noch griffbereit sind.
Umzug innerhalb von Basel-Stadt melden
- Frist
- 14 Tage ab Umzug
- Zwingend nötig
- administrative Wohnungsnummer (AWN)
- Meldewege
- eUmzug (online), Schalter im Stadthaus, schriftlich
- Zuständig
- Einwohneramt Basel-Stadt, Spiegelgasse 6, 4001 Basel
Quelle:Kanton Basel-Stadt, Umzug innerhalb des Kantons melden· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Die administrative Wohnungsnummer
Die AWN bezeichnet eine einzelne Wohnung eindeutig – nicht das Gebäude, sondern die Wohnung darin. Basel-Stadt führt sie, um Meldungen genau einer Wohnung zuordnen zu können, und verlangt sie deshalb bei jeder An- und Ummeldung.
Üblicherweise steht sie im Mietvertrag. Wenn nicht, fragen Sie bei der Verwaltung nach oder ermitteln sie über den AWN-Finder des Statistischen Amts. Erledigen Sie das, bevor Sie den Meldetermin vereinbaren oder die Online-Meldung starten – sonst brechen Sie mittendrin ab.
Ein Hinweis für Zuziehende aus anderen Kantonen: Diese Nummer gibt es anderswo in dieser Form nicht. Wer den Ablauf aus Zürich oder Bern kennt, rechnet nicht damit, und genau daran scheitert die erste Meldung regelmässig.
Umzug, Zuzug, Wegzug
Umzug innerhalb des Kantons
Eine Meldung genügt. Sie läuft über eUmzug, am Schalter im Stadthaus oder schriftlich. Nötig sind Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit AWN sowie ein Ausweisdokument.
Zuzug in den Kanton
Ebenfalls innert 14 Tage ab Einzug. Die Gebühr beträgt CHF 25.–. eUmzug steht Schweizerinnen und Schweizern aus anderen Kantonen offen; wer aus dem Ausland zuzieht, meldet sich persönlich an.
Zuzug in den Kanton Basel-Stadt
- Frist
- 14 Tage ab Einzug
- Gebühr
- CHF 25.–
- Zuständig
- Einwohneramt Basel-Stadt, Spiegelgasse 6, 4001 Basel
- Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17.30 Uhr, Donnerstag 13 bis 17.30 Uhr
Quelle:Kanton Basel-Stadt, Zuzug in den Kanton Basel-Stadt· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Wegzug aus dem Kanton
Wer wegzieht, meldet sich beim Einwohneramt ab und erhält eine Meldebestätigung. Diese verlangt die Zuzugsgemeinde – ohne sie können Sie sich am neuen Wohnort nicht anmelden. Wer ins Ausland zieht, meldet sich ebenfalls ab und danach bei der zuständigen Schweizer Vertretung an.
Was Sie in jedem Fall brauchen
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis – mit vermerkter administrativer Wohnungsnummer
- Pass oder Identitätskarte, bei ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich der Ausländerausweis
- Anmeldeformular bei persönlicher Anmeldung
Quelle:Kanton Basel-Stadt, Umzug innerhalb des Kantons melden· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Riehen und Bettingen
Basel-Stadt besteht aus drei Gemeinden, und zwei davon führen ihre Einwohnerdienste selbst. Wer nach Riehen oder Bettingen zieht, meldet sich nicht im Basler Stadthaus, sondern bei der Gemeinde.
In Riehen ist das Kundenzentrum der Gemeindeverwaltung Riehen, Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen. Die Meldewege sind dieselben – eUmzug (online), Schalter im Kundenzentrum, schriftlich – und die Unterlagen ebenfalls: Kopie des unterzeichneten Mietvertrags oder Wohnungsausweis sowie Kopie von Identitätskarte oder Pass.
Das klingt nach einer Formalie, kostet aber einen zusätzlichen Weg, wenn man es erst am falschen Schalter erfährt. An der Frist ändert sich nichts.
Quelle:Gemeinde Riehen, Umzugsmeldung innerhalb Basel-Stadt· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Was sonst noch umzumelden ist
Wer einen Führer- oder Fahrzeugausweis besitzt, meldet die neue Adresse zusätzlich der Motorfahrzeugkontrolle.
Darüber hinaus in der Regel fällig:
- Post-Nachsendeauftrag. Am besten einige Tage vor dem Umzug einrichten, damit keine Lücke entsteht.
- Krankenkasse, Bank, Versicherungen. Die Hausratversicherung braucht die neue Adresse zwingend, sonst ist der Versicherungsschutz am neuen Ort unklar.
- Strom, Internet, Serafe. Bei einem Wechsel zwischen Basel-Stadt und Baselland wechselt in der Regel auch der Stromversorger.
- Arbeitgeber und Steuerverwaltung. Beim Wechsel über die Kantonsgrenze ändert sich die Steuerzugehörigkeit – das wirkt sich auf die Steuerrechnung des laufenden Jahres aus.
Den vollständigen Zeitplan mit allen Fristen finden Sie in der Umzugscheckliste für Basel. Wer über die Landesgrenze zieht, findet die zusätzlichen Schritte im Ratgeber Umzug von Basel nach Deutschland oder Frankreich.